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   OLG Hamm, 04.04.2000 - 28 U 206/99   

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OLG Hamm, 04.04.2000 - 28 U 206/99 (https://dejure.org/2000,20019)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2000 - 28 U 206/99 (https://dejure.org/2000,20019)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2000 - 28 U 206/99 (https://dejure.org/2000,20019)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1073
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05

    Verjährungsbeginn bei Prozesskostenschäden; Entfallen einer sog. Sekundärhaftung

    Der Prozesskostenschaden, der durch eine nicht erfolgte Belehrung über den Deckungsumfang der Deckungszusage entstanden ist, tritt nicht erst mit der rechtskräftigen Kostenentscheidung ein, sondern in dem Augenblick, in dem der erste Gebührentatbestand in einem Rechtsstreit verwirklicht worden ist und sich dieser dann voraussehbar weiterentwickelt (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1073, 1075; BGH, NJW 1995, 2039; vgl. Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1046).

    aa) Eine generelle Verpflichtung des Anwalts, den Mandanten über entstehende Kosten zu belehren, besteht nicht, da allgemein klar ist, dass für die Prozessführung Kosten entstehen, die durch den Unterlegenen im Prozess zu tragen sind (BGH, NJW 1998, 3486, 3487; NJW 1998, 136, 137, OLG Hamm, Senat, NJW-RR 2001, 1073, 1074; Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1463).

    Für eine solche Belehrung ist allerdings ein besonderer Anlass erforderlich, der Anwalt ist nicht verpflichtet, den Mandanten über sämtliche Einschränkungen des Versicherungsschutzes nach dem ARB vorsorglich aufzuklären und die Reichweite der Deckungszusage zu überprüfen und ihm zu erläutern (Senat, NJW-RR 2001, 1073, 1074; Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1481; vgl. LG Berlin, ZfS 1994, 462).

    aa) Der Verjährungsbeginn gem. § 51 b 1. Alt. BRAO, also der Eintritt des Schadens, richtet sich für die Gebühren zweiter Instanz nach dem diese Gebühren gesondert auslösenden ersten Akt, das ist für die geltend gemachten Gerichtskosten die Erhebung der Berufung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1073, 1075; Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1046), da die Entstehung dieser Kosten nicht von vorneherein voraussehbar zu erwarten waren, sondern auf einer erneuten Entscheidung beruhten.

  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 10 U 187/06

    Anwaltsvertrag: Pflichtverletzung durch die Einleitung eines

    Das Landgericht ist insofern grundsätzlich zutreffend davon ausgegangen, dass die Primärverjährung 3 Jahre ab der Entstehung des Anspruchseintrag und von der Entstehung eines durch das unnütze Betreiben eines Verfahrens ausgelösten Kostenschadens bereits mit der Einleitung dieses Verfahrens auszugehen ist, weil damit bereits ein erster Teil des Schadens in Form von Prozesskosten entstanden ist, für die der Antragsteller als Zweitschuldner haftet und schon bei Einleitung des Verfahrens das diesbezügliche Unterliegen und damit weitere Kosten "vorprogrammiert" waren (BGH NJW 1995, 2039 ff, 2041; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1073 ff, 1075).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2007 - 12 U 88/07

    Anwaltshaftung: Betreuungspflicht in einem Kündigungsschutzprozess; Einlegung

    Zwar ist die Einholung der Deckungszusage grundsätzlich Aufgabe des Mandanten als Versicherungsnehmer (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 1073 f).
  • LG Köln, 15.03.2011 - 5 O 75/10

    Erstattung der Kosten eines Vorprozesses bei falscher Beratung eines

    Zwar besteht keine generelle Verpflichtung eines Rechtsanwalts auf mögliche Überschreitungen der Deckungszusage hinzuweisen (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1073 ff.).
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